Führerschein Kaufen Ohne Prüfung (ndavidaguilar@gmail.com)

ontariofakes
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Führerschein Kaufen Ohne Prüfung (ndavidaguilar@gmail.com)

Messaggioda ontariofakes » sab set 25, 2021 12:02 pm

Führerschein Kaufen Ohne Prüfung (ndavidaguilar@gmail.com)

Überblick der aktuellen Führerscheinklassen in Deutschland und Europa



FUHRERSCHEIN KAUFEN

Das Fahrerlaubnisrecht umfasst 16 Klassen die wie folgt unterteilt werden:


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Besorgen Sie sich einen gültigen und registrierten Führerschein, jedoch ohne Prüfung der Fahrschule.


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Wie und wie viel kauft man einen Führerschein in Europa?


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F?hrerscheinklassen der EU-F?hrerscheine kaufen mit B?rgerkarte, Personenkennziffer, 185-Tageregelung, Wohnsitznachweis

Es wird in 13 "europäische" Klassen eingeteilt, von denen 5 "fakultative Unterklassen" sind (A1, C1, C1E, D1, D1E). Desweiteren die 3 nationalen Klassen (M, L und T), die es nur in Deutschland gibt. 5 Klassen können auch als Anhängerklassen "E" erworben werden (BE, C1E, CE, D1E u. DE). Hinzu kommt dann noch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

Die Führerscheinklasse A
Klasse A

Mindestalter: 18 / 25 Jahre (Klasse A begrenzt / Klasse A direkt)
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse A1, M
Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Für 18 bis 24 Jährige - Die Fahrerlaubnis der Klasse A begrenzt berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von maximal 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW Motorleistung). Die Beschränkung ergibt sich aus dem Erteilungsdatum (Feld 14 des Führerscheines). Nach Ablauf von 2 Jahren entfällt die Beschränkung "automatisch", die FE muss nicht umgetauscht werden. Gilt nur für Inhaber des neuen Kartenführerscheins. Ab Vollendung des 25. Lebensjahres, kann die FE ohne diese Leistungsbeschränkung erworben werden "Direkteinstieg".

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse M

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) Für 16 - 17 Jährige wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 80 km/h erteilt. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres, Aufhebung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, Hubraum und Leistungsbeschränkung bleiben bestehen.

Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Keine

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 45 km/h, bei einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h.

Die Führerscheinklasse B
Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung vor 2013, ab 2013 muss der Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden.
Einschluss: Klasse L, M

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern: die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse L, M

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen. Beide Fahrzeuge zusammen eine grössere zulässige Gesamtmasse als 3,5 t aufweisen oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers grösser als 750 kg ist und zugleich die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt oder bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Die Führerscheinklasse C
Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
Gültigkeit: bis zum 50. Lebensjahr, danach Verlängerung für 5 Jahre
Einschluss: Klasse L, M

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse C1 erforderlich
Gültigkeit: bis zum 50. Lebensjahr, danach Verlängerung für 5 Jahre
Einschluss: Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12 t betragen.

Klasse C

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
Gültigkeit: 5 Jahre
Einschluss: Klasse C1, B, L, M

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Klasse CE

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse C erforderlich
Gültigkeit: 5 Jahre
Einschluss: Klasse C1E, BE u. T sowie D1E bei Besitz von D1; bei Besitz von D auch DE

Kombination aus Kraftfahrzeugender Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Die Führerscheinklasse D
Klasse D1

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
Gültigkeit: 5 Jahre
Einschluss: Klasse B, L, M

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz. Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Klasse D1E

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse D1 erforderlich
Gültigkeit: 5 Jahre
Einschluss: Klasse BE; bei Besitz von C1 auch C1E

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12 t betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Klasse D

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
Gültigkeit: 5 Jahre
Einschluss: Klasse D1

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. Bei Ersterteilung Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Klasse DE

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: Klasse D erforderlich
Gültigkeit: 5 Jahre
Einschluss: Klasse D1E, BE; bei Besitz von C1 auch C1E

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhängern zur Personenbeförderung.

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